Urteil auf Unterlassung wegen Speicherung von IP-Adressen.
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung angedroht. Das Unterlassungsurteil bezieht sich auf die Speicherung von IP-Adressen. Der Pressesprecher des Bundesjustizministerium (BJM) Henning Plöger kommentierte gegenüber Datenschutz PRAXIS: "Dieser Beschluss hat nur theoretische Bedeutung, da wir bereits seit Ende 2006 unsere Speicherpraxis komplett umgestellt haben."
Hintergrund ist ein Urteil vom 27.03.2007, demzufolge die personenbeziehbare Protokollierung des Internet-Nutzungsverhaltens auf dem Informationsportal des Bundesjustizministeriums (www.bmj.bund.de) gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer verstieß.
Personenbezogen versus personenbeziehbar
Die Aufbewahrung der Kommunikationsspuren von Internetnutzern ermögliche es, ihr Surf- und Suchverhalten detailliert nachzuvollziehen. "Diese müssten aber illegal mit den Daten der Provider zusammengeführt werden, da wir nicht über die personenbezogenen Daten verfügen. Natürlich haben wir das nie geplant", so BJM-Sprecher Plöger.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
In einer solchen Vorratsprotokollierung liege aber eine "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" der Betroffenen, so das Gericht. Insbesondere dürften sogenannte IP-Adressen nicht gespeichert werden, weil "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich [ist], Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren." Sicherheitsgründe rechtfertigten eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer nicht, auch nicht für kurze Zeit.
Speicherung als Schutz
"Wir hatten damals IP-Adressen gespeichert, um Attacken auf unsere Site nachzuvollziehen. Aber auch ohne die IP-Adressen-Speicherung sind wir durch eine neue Technik nicht schutzlos", schließt Plöger gegenüber Datenschutz PRAXIS.
Tipps vom Juristen
Der Jurist und Betreiber der Site www.datenspeicherung.de Patrick Breyer rät allen Betreibern von Internet-Angeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen bzw. abstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die zum Jahresanfang in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gilt für Betreiber von Internet-Angeboten nicht.